Nutzungsbedingungen – Gratulo
Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der Anwendung Gratulo. Mit dem Zugriff auf die Anwendung oder der Nutzung ihrer Funktionen erklärst du dich mit diesen Bedingungen einverstanden.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Benutzer:innen der Anwendung Gratulo. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Betreibers.
2. Zweck der Anwendung
Gratulo dient der Organisation und Verwaltung von Mitgliedern, Gruppen und Terminen in Vereinen oder Organisationen. Die Nutzung ist ausschließlich zu nichtkommerziellen Zwecken gestattet.
3. Registrierung und Benutzerkonten
Für bestimmte Funktionen ist ein Benutzerkonto erforderlich. Die Registrierung erfolgt freiwillig. Benutzer:innen sind verpflichtet, bei der Registrierung korrekte Angaben zu machen und ihre Zugangsdaten vertraulich zu behandeln.
4. Verantwortlichkeiten der Benutzer:innen
- Es dürfen keine rechtswidrigen, diskriminierenden oder beleidigenden Inhalte gespeichert oder übermittelt werden.
- Die Anwendung darf nicht zur Verbreitung von Werbung, Spam oder Schadsoftware genutzt werden.
- Es ist untersagt, technische Sicherheitsmechanismen zu umgehen oder unbefugten Zugriff zu versuchen.
5. Geistiges Eigentum
Die Inhalte und der Quellcode von Gratulo sind urheberrechtlich geschützt. Eine kommerzielle Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe bedarf der vorherigen Zustimmung des Rechteinhabers.
Die Software steht unter der PolyForm Noncommercial License 1.0.0 .
6. Haftungsausschluss
Die Nutzung von Gratulo erfolgt auf eigenes Risiko. Der Betreiber übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit oder Eignung der Anwendung für einen bestimmten Zweck. Eine Haftung für Datenverluste oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
7. Änderungen der Nutzungsbedingungen
Der Betreiber behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen bei Bedarf zu ändern. Über wesentliche Änderungen wirst du rechtzeitig in der Anwendung informiert.
8. Geltendes Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Betreibers, soweit gesetzlich zulässig.